Kronen und Brücken

Die aufwendigste Versorgung eines zahnlosen Kiefers sind fest zementierte oder verschraubte Kronen oder Brücken auf Implantaten, die den natürlichen Zähnen am nächsten kommen und sehr komfortabel sind. Jeder fehlende Zahn kann durch ein Implantat ersetzt werden, bei Verlust muss nur an der betroffenen Stelle nachimplantiert werden. Aus Kostengründen werden oft Brücken verwendet, etwa sechs Implantate für zwölf Zähne.

Bei Knochenschwund im Kiefer kann Knochen aufgebaut oder weniger Zähne ersetzt werden (verkürzte Zahnreihe). Während der Einheilzeit der Implantate muss der Patient vorübergehend eine Totalprothese tragen. Das beste ästhetische Ergebnis wird erzielt, wenn zeitnah nach der Zahnextraktion implantiert wird, da das Zahnfleisch dann noch intakt ist.

Bei längerer Zahnlosigkeit können Hohlräume zwischen den Implantatkronen entstehen, die der Zahntechniker minimiert, jedoch muss genug Platz für die Reinigung bleiben. Die Reinigung festsitzender Implantatkronen ist schwieriger als bei herausnehmbaren Prothesen und erfordert besonders gründliche Pflege, da Implantate anfälliger für Entzündungen sind.

Einteilige Implantate haben den Vorteil, dass sie ohne zusätzliche Bauteile auskommen und keinen zweiten chirurgischen Eingriff benötigen. Sie sind auch bei schmalen Kiefern ohne Knochenaufbau geeignet.

  • Diese Art der Versorgung kommt der Ausgangssituation, also der Bezahnung mit eigenen Zähnen am nächsten. Es ist also die komfortabelste Art der Versorgung.
  • Der Kaudruck wird vollständig über die Implantate in den Kieferknochen geleitet. Es gibt keine Einschränkungen beim Beissen und Kauen. Eine Beweglichkeit des Zahnersatzes existiert nicht. Das Zahnfleisch wird nicht belastet.
  • Bei der Verwendung von einteiligen Implantaten, wie wir sie verwenden, sind weitere Vorteile dieser Versorgung, im Vergleich mit der Versorgung mit zweiteiligen Implantaten, die Kostenersparnis für zusätzliche Implantatteile wie Gingivaformer (Zahnfleischformer) und Aufbauteile, die bei einteiligen Implantaten wegfallen. Ausserdem das Wegfallen eines Zweiteingriffes, des sogenannten, oben bereits erwähnten, „Freilegens“ und der damit verbundenen Kosten.
  • Die Möglichkeit, mit einteiligen Implantaten auch sehr schmale Kiefer ohne Knochenaufbau mit Kronen und Brücken tragenden Implantaten versorgen zu können.
  • Bei abgesenktem Kieferhöhlenboden muss dieser wieder aufgebaut werden (Sinuslift) oder es muss eine verkürzte Zahnreihe, die nur bis zum fünften Zahn (gezählt ab dem mittleren Schneidezahn) auf jeder Seite reicht, in Kauf genommen werden, was den Kaufvorgang mühsamer macht.
  • Für die Dauer der Einheilzeit der Implantate muss der Patient bzw. die Patientin eine Totalprothese tragen, was die Kosten erhöht.
  • Die Kosten für diese Art der Versorgung liegen höher als die für die bisher genannten Arten von Zahnersatz.
  • Die Behandlungsdauer ist länger als bei den bisher genannten Arten von Zahnersatz.
  • Diese Art von Zahnersatz ist schwieriger zu reinigen als die beiden vorher genannten Arten von Zahnersatz, was das Risiko des Auftretens einer sogenannten Periimplantitis (eine Entzündung des Gewebes um das Implantat was zu Knochenverlust führen kann) erhöht.
  • Es kann vorkommen, dass aufgrund der fehlenden Zahnfleischpapillen (insbesondere bei Patienten, die schon länger zahnlos sind) sichtbare Zwischenräume zwischen den Implantatkronen bzw. Brückenzwischengliedern entstehen („schwarze Löcher“)
  • Falls es zum Verlust eines oder mehrerer Implantate kommen sollte, muss in diesem Bereich neuer Zahnersatz und auch eine provisorische Prothese für die Einheilzeit der nachimplantierten Implantate angefertigt werden.